Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Rahmen von Verträgen, die zwischen

dem Caritasverband Singen-Hegau e.V., Erzbergerstraße 25, 78224 Singen, Telefonnummer 07731 – 96970 -0, vertreten durch die Vorstände Wolfgang Heintschel und Oliver Kuppel, eingetragen im Vereinsregister unter Nummer: VR 540212, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE142770865, Steuernummer: 18159/07204,

Werkstätte für behinderte Menschen Team Pirmin Singen

Werkstätte für behinderte Menschen St. Michael in Stockach

nachfolgend: Caritasverband

und den in Punkt I.2. bezeichneten Kunden geschlossen werden.

Stand 25.01.2024

>Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Download (PDF, 191 KB)

Allgemeines

Die in den Werkstätten des Caritasverbands angebotenen Leistungen werden vorwiegend durch Menschen mit Behinderung ausgeführt.

Durch die Beauftragung der Werkstätten des Caritasverbandes leistet jeder Kunde einen Beitrag zur sozialen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.

I. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Caritasverbands gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen der Kunden werden durch den Caritasverband auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch den Caritasverband nicht anerkannt.
  2. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden, gelten diese sowohl für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern. Regelungen, die nur für einen bestimmten Teil der Kunden (entweder nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer) gelten, werden nachfolgend explizit einer Kundengruppe zugeordnet.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  4. Der Caritasverband ist berechtigt mit der Durchführung seiner Vertragserfüllung im Einzelfall auch Dritte zu beauftragen.

II. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages kann sowohl der Verkauf von beweglichen Sachen („Waren“), als auch die Erbringung einer Werklieferungs-, Werk- oder Dienstleistung durch die Werkstätten des Caritasverbands sein. Insbesondere zur Erbringung einer Werklieferungsleistung werden dem Caritasverband in der Regel unentgeltlich vom Kunden, durch die Parteien in der Auftrags- oder Vertragsbestätigung näher bezeichnete, Materialien bzw. Ausgangsstoffe und ggf. Werkzeuge (nachfolgend bezeichnet als „Fertigungsmittel“), zur Verfügung gestellt.
  2. Ein Vertrag kommt durch die Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots und dessen Annahme zustande. Bei einem durch den Caritasverband auf eine Erstanfrage des Kunden hin erstellten Angebot handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Angebot, sondern vielmehr um eine Einladung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages abzugeben. Die Angebote des Caritasverbands sind daher grundsätzlich unverbindlich (= freibleibend).
  3. Mit der Absendung einer Bestellung über eine Ware oder einer Anfrage zur Erstellung eines Werkes oder der Erbringung einer Dienstleistung gibt der Kunde gegenüber dem Caritasverband ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
  4. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Caritasverband zustande. Der Caritasverband ist berechtigt das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.
  5. Sofern Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen getroffen werden sollen bedürfen diese stets der Schriftform. Nebenabreden können nicht durch Mitarbeitende des Caritasverbands getroffen werden, mit Ausnahme der Werkstattleitung und der Produktionsleitung.
  6. Bestellt der Kunde beim Caritasverband eine Ware oder eine Werk- bzw. Dienstleistung auf elektronischem Weg (per Email) so kommt ein Vertrag zwischen dem Caritasverband und dem Kunden durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Caritasverband zustande, die mit einer gesonderten E-Mail als Auftragsbestätigung versendet wird. In dieser Email oder in einer separaten Email, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung/ Erstanfrage des Kunden, AGB inklusive Widerrufsformular sowie Auftragsbestätigung des Caritasverbands) dem Kunden vom Caritasverband auf einem dauerhaften Datenträger (PDF per Email oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
  7. Bestellt der Kunde beim Caritasverband eine Ware oder eine Werk- bzw. Dienstleistung nicht auf elektronischem Weg dann versendet der Caritasverband an den Kunden nach Wahl des Kunden entweder eine Auftragsbestätigung per Email (wie unter Punkt II. 6. beschrieben) oder per Post bzw. Fax. Der Vertrag kommt auch hier durch die Übermittlung einer, als Auftragsbestätigung bezeichneten, schriftlichen Erklärung des Caritasverbands an den Kunden zustande.

III. Anlieferung von Fertigungsmitteln, Lieferung der Ware, Warenverfügbarkeit

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Caritasverband die vereinbarten Fertigungsmittel für die Erbringung der, in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistung, am Sitz, der in der Auftragsbestätigung genannten Werkstätte des Caritasverbands, fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die Fertigungsmittel innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden dem Caritasverband zur Verfügung zu stellen, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Es gelten die jeweils zwischen den Parteien vereinbarten Lieferzeiten.
  3. Eine verbindliche Lieferfrist bezüglich der, durch den Caritasverband herzustellenden Ware, kann erst dann mitgeteilt werden, wenn der Kunde die Fertigungsmittel vollständig zur Verfügung gestellt hat und ggf. zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben übermittelt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Finden die Parteien keine Einigung bezüglich einer verlängerten Lieferzeit ist der Caritasverband berechtigt das Änderungsverlangen des Kunden zurückzuweisen.
    Sämtliche nachträglichen Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die ggf. zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
  4. Die Lieferung der Waren des Caritasverbands erfolgt, je nach Vereinbarung mit dem Kunden, entweder durch eine externe Spedition, mittels Abholung durch den Kunden („ab Werk“) oder durch Postversand.
  5. Hat der Caritasverband den Auftrag des Kunden abgeschlossen, wird eine Fertigstellungsmeldung an den Kunden versandt. In der Regel hat der Kunde die, durch den Caritasverband hergestellten Waren, innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Fertigstellungsmeldung beim Kunden, am vereinbarten Standort des Caritasverbands abzuholen, sofern die Lieferung ab Werk zwischen den Parteien gemäß Punkt III. 4. vereinbart wurde. Die Parteien können einen hiervon abweichenden Abholungstermin vereinbaren.
  6. Der Caritasverband ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Sofern der Caritasverband eine Teilleistung bzw. Teillieferung erbringt, steht dem Kunden das Recht zur Zurückweisung der Teilleistung dann zu, wenn ihm die Teilleistung bzw. Teillieferung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
  7. Wird der Caritasverband nicht rechtzeitig und richtig selbst beliefert, obwohl der Caritasverband mit zuverlässigen Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, dann wird der Caritasverband von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch den Caritasverband zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert sowie etwaig auf die nicht erfüllte Leistung bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
  8. Der Caritasverband haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder durch die nachfolgend konkret beschriebenen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (Streik, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Betriebsstörungen) verursacht worden sind. Sofern solche Ereignisse dem Caritasverband die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Caritasverband zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung. Der Caritasverband teilt Beginn und Ende der vorgenannten Hindernisse dem Kunden baldmöglichst mit.
  9. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Caritasverband liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und in demselben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich, Schweiz.
  10. Sofern der Kunde Fertigungsmittel an den Caritasverband zur Bearbeitung bereitstellt, ist der Caritasverband nicht verpflichtet die Fertigungsmittel vor dem in Punkt III. 1. genannten Zeitraum oder einem davon abweichend vereinbarten Termin entgegenzunehmen.
    Im Falle einer verfrühten Annahme der Fertigungsmittel ist der Caritasverband berechtigt, dem Kunden pauschale Lagerkosten in Höhe von 50,00 € pro Tag ab dem Tag der Annahme der Fertigungsmittel durch den Caritasverband bis zum vereinbarten Anlieferungstermin in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass zwischen der verfrühten Anlieferung der Fertigungsmittel und dem ursprünglich vereinbarten Anlieferungstermin tatsächlich geringere Kosten, als die in Rechnung gestellten Kosten, angefallen sind.
    Zudem trägt der Kunde das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der Fertigungsmittel zwischen dem verfrühten bis zum vereinbarten Liefertermin.
  11. Die in Punkt III. 10. getroffenen Regelungen zur Höhe der pauschalen Lagerkosten und der Berechtigung des Kunden zum Nachweis tatsächlich angefallener, geringerer Lagerkosten, gelten entsprechend bei einer verspäteten Abholung der Ware durch den Kunden oder dessen Beauftragten, die der Kunde oder dessen Beauftragter zu vertreten hat. Die Lagerkosten werden in diesem Fall berechnet ab erfolglosem Ablauf des in Punkt III. 5. festgelegten Abholzeitraums oder eines davon abweichend vereinbarten Abholtermins. Sofern zwischen den Parteien die Lieferung der Ware ab Werk des Caritasverbands vereinbart ist und ein vereinbarter Abholtermin durch den Kunden oder dessen Beauftragten nicht eingehalten wird, geht das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der Ware nach erfolglosem Ablauf des vereinbarten Abholungstermins auf den Kunden über.

IV. Preise, Versandkosten und Gefahrtragung bei Versand

  1. Es gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise und ggf. Versandkosten des Caritasverbands.
  2. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro, welche bereits die jeweils aktuell gültige, gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten. Die Versandkosten sind innerhalb der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.
  3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vereinbarten Preise durch den Caritasverband bei einer wesentlichen Änderung der preisbildenden Grundfaktoren für die Zukunft angepasst werden können; eventuelle Preisänderungen wird der Caritasverband dem Kunden rechtzeitig mitteilen.
  4. Sofern der Versand der Ware per Postversand vereinbart wurde, trägt der Caritasverband das Versandrisiko, wenn der Kunde ein Verbraucher ist. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher eigenständig ein nicht vom Caritasverband benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.
  5. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist gilt bezüglich der Gefahrtragung bei Versendung folgendes:
    1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs des Vertragsgegenstands geht auf den Kunden über, soweit nicht ausdrücklich eine Bringschuld zu Lasten des Caritasverbands vereinbart wird. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung die Werkstätten des Caritasverbands verlassen hat.
    2. Die Regelung unter Punkt IV. 5. a. gilt unabhängig davon, ob der Caritasverband den Transport mit werkseigenen Transportmitteln ausführt oder fremde Frachtführer eingesetzt werden und unabhängig davon, ob der Caritasverband die Versandkosten trägt.

V. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende oder nach Abschluss eines Auftrags. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar auf das in der Rechnung genannte Konto.
  2. Sofern sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet gelangen hinsichtlich Mahnung und Verzug die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.
  3. Soweit nicht anders angegeben, sind die Vergütungsansprüche des Caritasverbands bei Kauf- oder Werklieferungsverträgen unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei Werkverträgen tritt mit der Abnahme der Leistung durch den Kunden ein oder wenn die Abnahme nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlossen ist, mit der Vollendung des Werkes. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung tritt nach Erbringung der Dienstleistung ein.
  4. Der Caritasverband ist berechtigt nach billigem Ermessen die Zahlung eines Vorschusses durch den Kunden zu verlangen. Der Caritasverband behält sich zudem das Recht vor, erst nach vollständigem Zahlungseingang des Vorschusses mit der Ausführung der beauftragten Leistung zu beginnen.
  5. Die Werkstätten des Caritasverbands sind anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 225 SGB IX. Gemäß § 223 SGB IX kann der Kunde 50 von Hundert (50%) des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX anrechnen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die ganz oder teilweise mit Fertigungsmitteln des Caritasverbands hergestellten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Caritasverbands.
  2. Hinsichtlich des Eigentumserwerbs bei ganz oder teilweise mittels Fertigungsmitteln des Kunden hergestellten Waren gelten die gesetzlichen Regelungen, das bedeutet insbesondere § 950 BGB, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Werkzeuge und Maschinen, die der Kunde zum Zweck der Herstellung der Waren an den Caritasverband ausgehändigt hat, bleiben im Eigentum des Kunden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  4. Vor Übergang des Eigentums an der Ware an den Kunden ist deren Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  5. Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Geschäftspartnern bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des vollen Rechnungsbetrags an den Caritasverband ab. Der Caritasverband nimmt die Abtretung an.
    Der Caritasverband ermächtigt widerruflich den Kunden, die an den Caritasverband abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Das Recht des Caritasverbands, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Caritasverband wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Soweit der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, behält sich der Caritasverband allerdings vor, die Forderungen gegenüber den Geschäftspartnern des Kunden selbst einzuziehen. Zudem kann der Caritasverband in diesem Falle verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Caritasverband alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Caritasverband zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

VII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann gegen Forderungen des Caritasverbands nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem mit dem Caritasverband geschlossenen Vertragsverhältnis beruht.

VIII. Mängelgewährleistung, Garantie

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
  2. Der Caritasverband übernimmt im Hinblick auf die hergestellten Waren grundsätzlich keine Garantien, die über die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte hinausgehen, es sei denn, die Parteien haben hierzu schriftlich eine abweichende Regelung getroffen.
  3. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu den vorstehenden Gewährleistungsregelungen Folgendes:
    1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Caritasverbandes vereinbart, nicht jedoch ggf. sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen eines, vom Caritasverband unabhängigen Herstellers.
    2. Die Ausübung der Gewährleistungsrechte setzt voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB gesetzlich vorgegebenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies bedeutet insbesondere, dass der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, das bedeutet spätestens innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Ware gegenüber dem Caritasverband anzuzeigen hat. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Rügemitteilung beim Caritasverband. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können (verdeckter Mangel), sind vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für Mängel, die dem Caritasverband erst nach Ablauf der vorbezeichneten Zeitpunkte angezeigt werden, besteht keinerlei Gewährleistung.
    3. Die Rügeobliegenheit gilt für alle Kunden/ Unternehmer in einer Lieferkette.
    4. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Aufwendungs- und Regressansprüchen in einer Lieferkette.
    5. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, führt der Caritasverband nach seiner Wahl entweder die Nachbesserung oder Nachlieferung zur Mängelbeseitigung durch. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
    6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werks bzw. Erbringung der Dienste. Die Fristverkürzung gilt nicht:
      • für die dem Caritasverband zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
      • soweit der Caritasverband den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
    7. Im Falle einer Rücksendung der Ware an den Caritasverband in Folge der Ausübung und Geltendmachung von Mängelrechten durch den Kunden, trägt der Caritasverband die Kosten der Hin- und Rücksendung bis zur Werkstätte des Caritasverbandes, soweit sich nach der Mängelprüfung ergibt, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Sofern sich jedoch aus der Mängelprüfung ergibt, dass kein Mangel vorliegt, hat der Kunde die Kosten der Hin- und Rücksendung der Ware zu tragen.

IX. Haftung

  1. Die Haftung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für vorsätzlich und grob fahrlässig entstandene Schäden bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen.
  2. Eine Haftung des Caritasverbands für leicht fahrlässig entstandene Schäden durch Handlungen des Caritasverbands oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen findet nur dann statt, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag seinem Inhalt nach gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung des Caritasverbands im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt jedoch auch bei leicht fahrlässig entstandenen Schäden bestehen.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Caritasverband den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Gleiches gilt, soweit der Caritasverband und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

X. Abnahme von Werkleistungen

  1. Sofern es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag handelt, stellt der Caritasverband das Werk nach dessen Fertigstellung zur Abnahme bereit. Ist das Werk frei von abnahmeverhindernden Mängeln, so hat der Kunde das Werk durch Erklärung gegenüber dem Caritasverband abzunehmen.
  2. Die Abnahme erfolgt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, dort, wo die vertragsgegenständliche Leistung erbracht wurde.
  3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Abnahme zu protokollieren ist.
  4. Sind für einzelne Werkleistungen oder in sich abgeschlossene Teile des Werkes unterschiedliche Zeitpunkte für die Fertigstellung vereinbart, beschränkt sich die Abnahmeprüfung jeweils auf die Teilleistung (Teilabnahme).
  5. Die Geltung der gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu Werkverträgen bleibt unbenommen.

XI. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Sofern es sich bei dem Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, kann der Vertrag durch den Kunden schriftlich gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt unberührt.
  3. Sofern der Kunde Unternehmer ist gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
    1. Leistungen mit jährlichen Vergütungsintervallen können jeweils zum Jahresende, sonstige Leistungen jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
    2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
    3. Die Kündigung ist bei Leistungen mit monatlichen Vergütungsintervallen erstmals zum Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss möglich, es sei denn, zwischen den Parteien ist etwas Abweichendes vereinbart.

XII. Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die Datenschutzinformationen des Caritasverbands, abrufbar unter https://www.wir-koennen-mehr.eu/datenschutz gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Parteien werden darüber hinaus die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
  3. Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erfahren, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden.
  4. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.
  5. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Caritasverband gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.
  6. Verarbeitet der Caritasverband personenbezogene Daten des Kunden, kann zwischen den Parteien zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden.

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Für Unternehmer, Kaufmänner, juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögensträger ist der Erfüllungsort für alle Leistungen aus den, mit dem Caritasverband bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie der Gerichtsstand, der Vereinssitz des Caritasverbands. Dasselbe gilt für alle Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Der Caritasverband kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer vom Caritasverband gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Caritasverband weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Diese Änderungsmöglichkeit ist beschränkt auf Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändern. Sie ist insbesondere nicht anwendbar für Preiserhöhungen.
  2. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Individualvereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

>Hier finden Sie Widerrufsbelehrung für Verbraucher als Download (PDF, 153 KB)

 

I. Generelle Informationen

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Caritasverband nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und Mustern nachfolgend informiert. Die Informationen zum Widerrufsrecht und dessen Ausübung finden sich nachfolgend in Punkt II., die Folgen des Widerrufs sind in Punkt III. geregelt; Ausschluss- und Erlöschensgründe sind in Punkt IV. geregelt und in Punkt V. findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

II. Widerrufsrecht und Ausübung des Widerrufs

  1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,
    • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden
    • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden
    • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird
  3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Caritasverband Singen – Hegau e.V., Erzbergerstraße 25, 78224 Singen, Telefonnummer 07731 969700, Email Adresse: widerruf(at)caritas-singen-hegau.de, vertreten durch die Vorstände Wolfgang Heintschel und Oliver Kuppel,) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches Sie über eine Schaltfläche auf unserer Webseite erhalten. Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.
  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

III. Folgen des Widerrufs

  1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  2. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  3. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
  4. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  5. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

IV. Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

  1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen
    • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
    • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
    • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
    • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  2. Personen, die als Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Waren oder Dienstleistungen vom Caritasverband erwerben bzw. in Anspruch nehmen haben kein Widerrufsrecht.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.

Caritasverband Singen – Hegau e.V., Erzbergerstraße 25, 78224 Singen
Telefonnummer 07731 969700
Email Adresse: widerruf(at)caritas-singen-hegau.de
Faxnummer: 07731 96970 129

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